Familienrecht
Das Familienrecht beschäftigt sich zum großen Teil mit emotionalen Themen, weshalb sich hier ein besonderes Konfliktpotential bietet. Selbst bei einvernehmlichen Trennungen können sich Streitpunkte ergeben, welche allein zwischen den Betroffenen nicht geregelt werden können. Wenn zwischen den Beteiligten keine Lösung gefunden werden konnte und auch über andere Anlaufstellen – wie etwa das Jugendamt – eine Streitbeilegung nicht erreicht wurde, bleibt in der Regel nur die juristische Auseinandersetzung.
Als Vertreter Ihrer Interessen setzen wir uns für Sie ein und lassen Sie nicht alleine stehen. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und bringen diese bestmöglich mit Ihren Zielen in Einklang. Als Rechtsanwälte beraten wir Sie gerne in allen Bereichen des Familienrechts.
Wir vertreten Ihre Interessen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Scheidung, Trennung
- Unterhalt (z.B. Trennungs-, Kindes-, Elternunterhalt)
- Zugewinnausgleich
- Gewaltschutz
- Zuweisung der Ehewohnung
- Umgangsrecht
- Elterliche Sorge
- Namensrecht
Das Referat wird in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Stüber sowie Frau Rechtsanwältin Strumpe-Novikov bearbeitet.
Selbst betroffen? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen Besprechungstermin: 09721 / 1269
Das Recht des Kindes auf Umgang
Gemeinhin bekannt sind die Fälle, in welchen der eine Elternteil von dem Elternteil, in dessen Haushalt das gemeinsame Kind lebt, den geregelten Umgang mit dem Kind einfordert. Seltener und weniger bekannt sind die Konstellationen, in welchen das Kind von einem Elternteil die Wahrnehmung des Umgangs einfordert.
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